Haben Sie einen Schaden an der Dusch- und Badewanne, ein Fliesenschaden oder sogar ein Wasserschaden? Wenn es im eigenen Badezimmer zu Problemen kommt, dann muss es schnell gehen! Eine Badsanierung in NRW kann zum Glück schnell gehen, doch wer zahlt? Oder anders gefragt: Wann sind Schäden im Badezimmer ein Fall für die Versicherung? Im Folgenden finden Sie Antworten.
Was zahlt die Haftpflicht bei Schadstellen an Dusch- und Badewannen?
Badewannen und Duschwannen sind grundsätzlich robust, doch kann es trotzdem schnell zu Schäden kommen. Beispielsweise, wenn ein harter oder schwerer Gegenstand auf die Acryl- oder Emaille-Oberfläche fällt. Das kann ein Duschkopf oder eine Parfümflasche sein. Die gute Nachricht: Oftmals ist ein solcher Schaden ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Egal, ob das Missgeschick dem Vermieter, dem Mieter oder einem Gast passiert ist.
Wichtig ist, dass sie so schnell wie möglich Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufnehmen. Dann wissen Sie schnell, woran Sie sind. Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Schäden an Dusch- und Badewanne eine Haftpflichtversicherung übernimmt, gibt es leider nicht. Es hängt vom Einzelfall ab, welchen die Prüfer der Versicherung sich genau ansehen. Aus unserer langen Erfahrung als Badewannendoktor können wir aber sagen, dass viele Schäden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Gleichzeitig zum Kontakt zur Haftpflichtversicherung sollten Sie auch Kontakt zu einem Experten der Badewannenreparatur aufnehmen. Unser Team kann Ihnen schnell sagen, wie groß der Aufwand ist, welches Verfahren sich eignen und in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen werden. Das ist auch für Ihre Haftpflichtversicherung interessant.
Sobald es eine Deckungszusage gibt, können wir mit unserer Reparatur, für welche wir patentierte Verfahren nutzen, beginnen. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlen sollte, dann können wir Ihnen ein gutes Angebot machen, um die Dusch- oder Badewanne wieder in altem Glanz erstrahlen zu lassen.
Welche Versicherung haftet bei Wasserschaden?
Ein Wasserschafen im Badezimmer kann ein schwerwiegendes Szenario sein, welches einen sofortigen Handlungsbedarf darstellt. Es können schnell hohe Schäden entstehen, weswegen die Frage nach der Versicherung von größter Bedeutung ist. Entscheidend ist dabei, wie der Wasserschaden entstanden ist.
Wenn der Schaden durch Leitungslecks entstanden ist, dann ist das in aller Regel ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Das gilt sowohl für Trinkwasserleitungen als auch für Abwasserrohre. Es gehören auch Anschlüsse dazu, wie beispielsweise Schläuche einer Waschmaschine. Die Rohre von Klimaanlagen sind ebenso mitversichert wie Heizungsrohre, Boiler und Heizkörper. Daraus resultiert, dass fast alle Wasserschäden, welche im Badezimmer entstehen können, durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Bei manchen Schäden kann auch die Hausratversicherung ins Spiel kommen.
Beide Versicherungen zahlen nicht, wenn der Wasserschaden durch Starkregen, Hochwasser oder Flut entstanden ist. Wer gegen diese Szenarien versichert sein will, der muss sich einen Elementarschutz besorgen.
Mietrecht: Wer haftet bei Schaden an Badewanne?
Wenn es zu einem Schaden an einer Duschwanne oder Badewanne kommt, dann stellt sich oft die Frage: zahlt der Mieter oder der Vermieter? Bei dieser Frage lautet die erste Antwort leider: es kann kompliziert werden.
Bei einem Schaden an Dusch- oder Badewanne gibt es beide Szenarien. Grundsätzlich zahlt Schäden im Bad der Vermieter. Ausnahmen gibt es bei Schönheitsreparaturen und Schäden, welcher der Mieter zu verantworten hat. Und genau hier wird es kompliziert, da es verschiedene Definitionen und Meinungen gibt, wann ein Mieter Schuld hat.
Klar ist die Sache, wenn einem Mieter ein schwerer oder harter Gegenstand auf die Dusch- oder Badewanne fällt. Dann muss er für den Schaden aufkommen, oder zumindest seine Versicherung. Wenn es sich um einen Schaden handelt, welcher vor allem durch den Zahn der Zeit hervorgerufen wurde, dann wäre das ein Fall für den Vermieter.
Allerdings ist nicht immer zu erkennen, ob der Schaden durch eine einzelne Aktion oder durch Altersschwäche entstanden ist. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter und eine gute Kommunikation kann helfen, um bei komplizierten Fällen eine passende Lösung zu finden.
Versicherungsschaden im Bad: Wenden Sie sich an Experten
Wenn Sie einen Schaden an der Dusch- oder Badewanne haben, dann sollten Sie diesen zunächst einem Experten zeigen. Wir können mit unserer langen Erfahrung als Badewannendoktor schnell erkennen, um was für einen Schaden es sich handelt und welches Verfahren für die Reparatur bestens geeignet ist.
Manch ein Heimwerker neigt dazu, den Schaden selbst zu begutachten und sich dann auch selbst an der Reparatur zu versuchen. Das kann aus mehreren Sichtweisen gefährlich werden. Auf der einen Seite können bei einer nicht fachgerechten Reparatur Folgeschäden entstehen, welche schwerwiegender sind als die Ausgangsschäden. Auf der anderen Seite kann es sein, dass die Versicherung und der Vermieter nicht mehr zahlen, nachdem Sie sich selbst an dem Schaden probiert haben.
Die Kontaktaufnahme mit Experten ist bei einem Schaden im Bad daher der richtige Weg. Wir können Ihnen auch sagen, ob es sich um einen Versicherungsschaden handeln könnte, oder es eine komplexere Situation ist. Außerdem können wir Ihnen einen guten Plan entwickeln, mit dem Ihr Badezimmer schnell wieder in altem Glanz erstrahlt. Oder sogar in einem neuen Glanz.